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Sie möchten innerorts einen Radfahrer überholen. Welchen seitlichen Mindestabstand müssen Sie dabei einhalten?
Antwort: 1,5 m
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Beim Überholen von Radfahrern innerhalb von Ortschaften müssen Autofahrer einen seitlichen Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einhalten. Dies ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt und soll die Sicherheit von Radfahrern gewährleisten. Ein angemessener Abstand reduziert das Risiko von Unfällen und schützt die verletzlichen Verkehrsteilnehmer. Es ist wichtig, beim Überholen nicht nur den Mindestabstand zu beachten, sondern auch darauf zu achten, keine anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden.
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