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Sie möchten innerorts einen Radfahrer überholen. Welchen seitlichen Mindestabstand müssen Sie dabei einhalten?

Antwort: 1,5 m

Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten

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Beim Überholen von Radfahrern innerorts ist ein seitlicher Mindestabstand von 1,5 Metern vorgeschrieben. Dieser Abstand soll sicherstellen, dass der Radfahrer ausreichend Platz hat und nicht durch das Fahrzeug gefährdet oder bedrängt wird. Besonders in der Stadt, wo oft auch parkende Autos oder andere Hindernisse am Straßenrand sind, ist der Sicherheitsabstand wichtig, um Unfälle zu vermeiden und das Fahrverhalten des Radfahrers nicht zu beeinträchtigen. Wenn dieser Mindestabstand nicht eingehalten wird, kann das sowohl eine Gefährdung darstellen als auch mit einem Bußgeld geahndet werden.

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